Bewirtschafterin / Bewirtschafter (w/m/d)

  • Veröffentlicht am 28.09.2026
  • München (091)
  • Zu definieren

Beschreibung:

Die Direktion München sucht für die Sparte Facility Management am Arbeits­ort Pullach zum nächst­möglichen Zeitpunkt eine/einen: Bewirtschafterin / Bewirtschafter (w/m/d) (Entgelt­gruppe 6 TVöD Bund / Besoldungs­gruppe A 6m BBesG, Kennung: MCFM 1510 06, Stellen‑ID 1492866) Die Einstellung erfolgt unbefristet.

Lesen Sie den Überblick über dieses Stellenangebot, um zu verstehen, welche Fähigkeiten, einschließlich relevanter Soft Skills und Softwarepaket-Kenntnisse, erforderlich sind.

Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben (BImA) ist die Immobilien­dienstleisterin des Bundes, die die immobilien­politischen Ziele der Bundes­regierung unterstützt und für fast alle Bundes­behörden die notwendigen Flächen und Gebäude zur Verfügung stellt.

Dementsprechend sind wir in ganz Deutschland mit über 7.000 Beschäftigten vertreten und kümmern uns um ein sehr breites und buntes Immobilien­portfolio sowie die ökologische Nutzung und Pflege von Naturflächen des Bundes.

Für diese vielseitigen und verantwortungs­vollen Aufgaben suchen wir innovative Köpfe, die nachhaltig denken und handeln.

Unser Geschäfts­bereich Facility Management baut, betreibt und bewirtschaftet ein komplexes Portfolio mit spannenden und vielseitigen Objekten – von den Ministerien in Berlin und Bonn, über Bundes­gerichte und Forschungsein­richtungen bis zu den Gebäuden des Zolls, der Bundes­polizei, der Bundeswehr oder der Bundes­anstalt Technisches Hilfswerk (THW).

Im Dialog mit unseren Kundinnen und Kunden gestalten wir den Weg zu einem klimaneutralen Immobilien­management.

Dafür brauchen wir Sie! Machen Sie mit uns BImA! Die Bundes­anstalt für Immobilien­aufgaben darf keine neuen Beamten­verhältnisse begründen.

Die Über­nahme von auf Lebenszeit verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungs­gruppe) ist mit Zustimmung des Bundes­ministeriums der Finanzen (BMF) möglich. xglqeuc

Für den Einsatz am Standort Pullach wird eine positiv abgeschlossene „Erweiterte Sicherheits­überprüfung mit Sicherheits­ermittlungen – Ü 3“ (§ 10 des Sicherheits­überprüfungsgesetzes des Bundes [SÜG]) vorausgesetzt.

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